Leitbild des Institut für Fortbildung und Zertifizierung im Gebäudereiniger-Handwerk
Das Institut für Fortbildung und Zertifizierung im Gebäudereiniger-Handwerk (IFZG) hat sich höchsten Qualitätsstandards verschrieben und legt bei ihrer Arbeit die folgenden Leitlinien zugrunde, um eine hochwertige und glaubwürdige Zertifizierung zu gewährleisten:
1. Kundenorientierung und Unterstützung
Wir unterstützen unsere Kunden aktiv und partnerschaftlich dabei, eine am Markt anerkannte Zertifizierung oder praxisnahe Fortbildung zu erlangen, die ihren Bedürfnissen und Zielen entspricht. Dabei stehen wir ihnen mit Rat und Tat zur Seite und bieten maßgeschneiderte Lösungen an.
2. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sind für uns grundlegende Voraussetzungen für eine nachhaltige und werthaltige Zertifizierung und Fortbildung. Um Interessenkonflikte zu vermeiden und die Objektivität unserer Bewertungen zu gewährleisten, haben wir klare Strukturen und Prozesse implementiert, die unsere Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sicherstellen.
3. Effizienz und Transparenz
Eine effiziente Infrastruktur und ein schlanker Verwaltungsapparat garantieren unseren Kunden überschaubare Bearbeitungszeiten und transparente Kosten. Wir legen Wert auf eine zügige und reibungslose Abwicklung der Zertifizierungsverfahren, ohne dabei die Qualität unserer Arbeit zu vernachlässigen.
4. Flexibilität und Kontinuität
Wir erachten Flexibilität und Kontinuität als wichtige Grundlage für eine erfolgreiche und langfristige Zusammenarbeit. Wir passen unsere Dienstleistungen an die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden an und sorgen für eine kontinuierliche Betreuung während des gesamten Zertifizierungsverfahrens.
5. Respekt, Akzeptanz und Freundlichkeit
Die Zusammenarbeit mit unseren Kunden, Partnern und Mitarbeitern ist von Respekt, Akzeptanz und Freundlichkeit geprägt. Wir legen großen Wert auf eine offene und vertrauensvolle Kommunikation, denn die Zufriedenheit aller Beteiligten ist uns ein wichtiges Anliegen.
6. Gleichbehandlung
Wir behandeln alle Antragsteller und Kunden unabhängig von Religion, Nationalität, Geschlecht oder anderen persönlichen Merkmalen gleich. Chancengleichheit und Fairness sind für uns selbstverständlich.
7. Kontinuierliche Verbesserung
Einen offenen Umgang mit Fehlern erachten wir als wichtige Voraussetzung für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Probleme und Missverständnisse behandeln wir offen und lösungsorientiert, um unsere Dienstleistungen kontinuierlich zu optimieren.
8. Einhaltung und Umsetzung von Richtlinien
Die Einhaltung, Aktualisierung und Umsetzung der Zertifizierungsrichtlinien und Zertifizierungsprogramme sehen wir als Eckpfeiler einer aussagekräftigen und weitreichenden Anerkennung unserer Zertifizierungen. Wir stellen sicher, dass unsere Arbeit stets den neuesten Standards und Anforderungen entspricht.
Dieses Leitbild ist für alle internen und externen Mitarbeitenden der IFZG bindend und wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Veröffentlichungen gemäß EN ISO/IEC 17021-1:2015
Unparteilichkeitserklärung
Das Institut für Fortbildung und Zertifizierung im Gebäudereiniger-Handwerk (IFZG) bekennt sich uneingeschränkt zur Unparteilichkeit seiner Zertifizierungsaktivitäten. Um dies zu gewährleisten, werden alle Zertifizierungsverfahren nach objektiven Kriterien durchgeführt, die eine faire und gleichmäßige Behandlung aller Antragsteller sicherstellen.
Das IFZG hat alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um seine Unparteilichkeit zu schützen. Dazu gehört die Identifizierung und Dokumentation potenzieller Interessenkonflikte, die Analyse von Beziehungen zu verbundenen Stellen und die Implementierung von Kontrollmechanismen, um sicherzustellen, dass kommerzielle, finanzielle oder andere Einflüsse die Objektivität der Zertifizierungsstelle nicht beeinträchtigen.
Beschwerden und Einsprüche
Falls Sie Beschwerden vorzubringen oder Sie Einsprüche gegen eine bestehende Zertifizierung haben, die in unseren Verantwortungsbereich fällt, können Sie Beschwerden oder Einsprüche jederzeit mittels unseres Kontaktformulars an uns richten.
Einsprüche
Zertifizierungskunden können Einspruch gegen Bewertungen und Entscheidungen erheben. Die Einreichung, Untersuchung oder Entscheidung bei Einsprüchen hat keine diskriminierenden Maßnahmen gegen den Einspruchsführer zur Folge. Die Durchführung der Untersuchung des Einspruchs erfolgt durch am Verfahren unbeteiligte Personen.
Ablauf von Einsprüchen:
1. Eingang: Einreichung des Einspruchs (formlos)
2. Bestätigung: Bestätigung des Eingangs des Einspruchs
3. Identifizierung: Identifizierung der beteiligten Parteien
4. Auswahl: Auswahl einer unbeteiligten Person zur Bearbeitung des Einspruchs
5. Untersuchung: Durchführung der Untersuchung des Einspruchs
6. Dokumentation: Dokumentation der Ergebnisse
7. Vorlage: Vorlage des Ergebnisses an die Leitung des IFZG
8. Entscheidung: Entscheidung über den Einspruch durch die Leitung
9. Mitteilung: Formelle Mitteilung der Entscheidung an den Einspruchsführer
Beschwerden
Es können Beschwerden gegen Bewertungen und Entscheidungen eingereicht werden. Die Einreichung, Untersuchung oder Entscheidung bei Einsprüchen hat keine diskriminierenden Maßnahmen gegen den Beschwerdeführer zur Folge. Die Durchführung der Untersuchung der Beschwerde erfolgt im Bedarfsfall durch am Verfahren unbeteiligte Personen.
Ablauf von Beschwerden:
1. Eingang: Einreichung der Beschwerde (formlos)
2. Bestätigung: Bestätigung des Eingangs und Prüfung der Zuständigkeit
3. Information: Information des betroffenen Kunden über die Beschwerde
4. Identifizierung: Identifizierung der beteiligten Parteien
5. Auswahl: Auswahl einer unbeteiligten Person zur Bearbeitung der Beschwerde
6. Untersuchung: Durchführung der Untersuchung der Beschwerde
7. Information: Sammlung relevanter Informationen
8. Evaluierung: Bewertung und Festlegung geeigneter Maßnahmen
9. Abstimmung: Abstimmung mit der Leitung des IFZG
10. Maßnahmen: Ergreifung geeigneter Maßnahmen
11. Mitteilung: Formelle Mitteilung über den Abschluss der Beschwerdebearbeitung
12. Veröffentlichung: Festlegung der möglichen Veröffentlichung der Beschwerde
13. Registrierung: Eintragung der Beschwerde und der Ergebnisse in ein Beschwerderegister
Erteilung, Aufrechterhaltung, Erneuerung, Aussetzung und Zurückziehung von Zertifikaten
Das IFZG ist die alleinige Entscheidungsinstanz in Bezug auf Zertifizierungsentscheidungen, einschließlich der Erteilung, Aufrechterhaltung, Erneuerung, Erweiterung, Einschränkung, Aussetzung und Zurückziehung von Zertifikaten.
Erteilung: Ein Zertifikat wird nur erteilt, wenn alle relevanten Anforderungen erfüllt sind.
Aufrechterhaltung: Die Aufrechterhaltung der Zertifizierung erfolgt auf der Grundlage des Nachweises, dass der Kunde weiterhin die Anforderungen erfüllt.
Erneuerung: Die Erneuerung der Zertifizierung ist möglich, wenn die Rezertifizierungsaktivitäten erfolgreich abgeschlossen wurden.
Aussetzung: Die Gültigkeit eines Zertifikats kann ausgesetzt werden, wenn Beanstandungen wegen missbräuchlicher Verwendung des Zertifikats oder anderer Verstöße vorliegen.
Zurückziehung: Zertifikate werden zurückgezogen, wenn Missbräuche nicht korrigiert oder Probleme, die zur Aussetzung geführt haben, nicht gelöst werden.
Wiederherstellung: Unter bestimmten Bedingungen können Zertifikate wiederhergestellt werden.
Einschränkung/Erweiterung: Das IFZG behält sich das Recht vor, den Geltungsbereich von Zertifizierungen einzuschränken oder zu erweitern.
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